Die Bausteine des Nachweisverfahrens
| Nachweis | Wer stellt ihn aus | Was er belegt |
|---|---|---|
| Einheitenzertifikat | Hersteller der Erzeugungseinheit (Wechselrichter, Speicher-PCS) über eine Zertifizierungsstelle | Elektrische Eigenschaften der Einheit: Regelverhalten, Schutz, Netzstützung – geprüft nach FGW TR 3/TR 8 |
| Komponentenzertifikat | Hersteller des EZA-Reglers bzw. Schutzgeräts | Eigenschaften der Komponente, z. B. Regelverhalten des EZA-Reglers, Entkupplungsschutz |
| Anlagenzertifikat (B) | Akkreditierte Zertifizierungsstelle im Auftrag des Betreibers | Die Gesamtanlage erfüllt am Netzanschlusspunkt die Anforderungen der VDE-AR-N 4110 – vor Inbetriebnahme, auf Basis der Planung und Simulation |
| Inbetriebnahmeerklärung | Errichter / Betreiber | Die Anlage wurde wie zertifiziert gebaut und in Betrieb genommen |
| Konformitätserklärung | Zertifizierungsstelle nach Prüfung der Inbetriebnahme-Dokumentation | Abschluss des Verfahrens: Anlage entspricht dem Anlagenzertifikat; Voraussetzung für den dauerhaften Betrieb |
Das Anlagenzertifikat B ist für Anlagen am Mittelspannungsnetz oberhalb von 135 kW Anschlussleistung erforderlich (Typ-B-Anlagen). Darunter greift ein vereinfachtes Verfahren. Für Anlagen an der Hochspannung gilt die VDE-AR-N 4120 mit vergleichbarer Systematik.
Was der Betreiber (bzw. sein Projektierer) liefern muss
Die Zertifizierungsstelle prüft, sie plant nicht. Alle Eingangsdaten kommen vom Projekt:
- Netzanschluss: Netzanschlussbegehren, Netzverträglichkeitsprüfung, Netzdaten des Netzbetreibers (Kurzschlussleistung, Impedanzwinkel, Spannungsband am NAP), Netzanschlussvertrag mit technischen Anforderungen.
- Anlagenaufbau: Übersichtsschaltplan, Einliniendiagramm vom Wechselrichter bis zum NAP, Trafodaten (Leistung, uk, Schaltgruppe), Kabellängen und -typen, Übergabestation.
- Erzeugungseinheiten: Typen, Anzahl, Einheitenzertifikate mit Modellparametern, Firmware-Stand.
- Regelung: EZA-Regler mit Komponentenzertifikat, Regelkonzept (welche Größen wo gemessen und geregelt werden), Messkonzept am NAP, Blindleistungsverfahren nach Vorgabe des Netzbetreibers.
- Schutz: Schutzkonzept, Schutzgeräte mit Zertifikat, Einstellwerte nach Vorgabe des Netzbetreibers.
- Nach Inbetriebnahme: Inbetriebnahmeprotokolle, Nachweis des Regelverhaltens am NAP (Reglernachweis), Schutzprüfprotokoll, Parametrierdokumentation der Wechselrichter, Fotos, Inbetriebnahmeerklärung.
Wo Projekte hängen bleiben
Unvollständige Netzdaten. Ohne Kurzschlussleistung und Spannungsband am NAP kann die Zertifizierungsstelle nicht simulieren. Diese Daten früh beim Netzbetreiber anfordern.
Wechselrichter ohne passendes Einheitenzertifikat. Firmware-Stand oder Variante weicht vom Zertifikat ab. Vor der Bestellung prüfen, nicht nach der Lieferung.
Regelkonzept passt nicht zur Messung. Der Regler regelt auf eine Messstelle, die nicht der Netzanschlusspunkt ist, oder die Messwandler haben die falsche Klasse. Klassischer Nachbesserungsgrund.
Reglernachweis fehlt oder ist nicht auswertbar. Die Zertifizierungsstelle braucht den Nachweis, dass Sollwertsprünge am NAP innerhalb der geforderten Zeiten umgesetzt werden – mit aufgezeichneten Messwerten, nicht mit einer Bestätigung per E-Mail. Wir zeichnen dafür bei der Inbetriebnahme die Sprungantworten auf und dokumentieren sie auswertbar.
Auslastung der Zertifizierungsstellen. Rechnen Sie mit Wochen bis Monaten. Wer die Unterlagen vollständig und in einem Rutsch einreicht, spart Schleifen.
Unsere Rolle
Wir liefern die reglerseitigen Bausteine: Regelkonzept, Messkonzept, Komponentenzertifikat des Reglers, Parametrierung, Inbetriebnahmeprotokoll, Reglernachweis und die Unterlagen für die Konformitätserklärung. Schutzprüfung und Anlagenzertifikat kommen von befugten bzw. akkreditierten Partnern, mit denen wir die Schnittstellen kennen. Zur Leistung EZA-Regler →